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Rechtliches

Mietbedingungen

Vermietbedingungen für die Villa Ventimar in Canyamel, Mallorca

Diese Vermietbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Mietvertrages, den Sie — nachfolgend „Mieter“ — mit Eberz CB — nachfolgend „Vermieter“ — über die Villa Ventimar in Canyamel auf Mallorca — nachfolgend „Ferienobjekt“ — abschließen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

Vermieter (Vertragspartner)

Eberz CB, Via Oreneta 3, 07589 Canyamel, España
Touristische Lizenznummer: ETV/2315

1 Buchungsablauf

1.1 Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) des Vermieters zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.

1.2 Eine über diese Website gesendete Buchungsanfrage ist noch keine Buchung, sondern ein unverbindliches Angebot des Mieters. Erst die ausdrückliche Buchungsbestätigung des Vermieters macht die Buchung verbindlich.

2 Zahlungsabwicklung

2.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung beträgt 25 % des Gesamtpreises; sie ist bei Buchung über unser Buchungssystem, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung, an den Vermieter zu leisten und wird bei einem Rücktritt nicht erstattet (Ziffer 4.2). Die Restzahlung ist spätestens 42 Tage (6 Wochen) vor Reiseantritt an den Vermieter zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei dem Vermieter.

2.2 Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei dem Vermieter nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Mieter pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß der Stornostaffel in Ziffer 4.2 zu berechnen.

2.3 Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Ferienobjekts bereit ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.

3 Kaution, Nebenkosten und Kurtaxe

3.1 Die Kaution beträgt 400 €. Sie wird beim Online-Check-in, den der Mieter etwa eine Woche vor Anreise per E-Mail erhält, auf seiner Kreditkarte reserviert und nicht abgebucht.

3.2 Wasser ist im Mietpreis enthalten. Strom ist bis 200 kWh pro Woche im Mietpreis enthalten; darüber hinausgehender Verbrauch wird mit 0,30 € pro kWh berechnet. Der Zählerstand wird bei Check-in und Check-out festgehalten; Klimaanlagen und Poolheizung werden über den Stromverbrauch abgerechnet. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Mieters zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung des Strom-Mehrverbrauchs, zum Schadensersatz bei Beschädigung des Ferienobjekts sowie zum Schadensersatz bei gegebenenfalls nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.

3.3 Der Vermieter bzw. dessen Beauftragter ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der Kaution vorzunehmen.

3.4 Soweit vom Vermieter bzw. seinen Beauftragten keine Verrechnung mit der Kaution wegen Ansprüchen gemäß Ziffer 3.2 vorgenommen wird, wird die Reservierung nach der Abreise des Mieters freigegeben. Andernfalls werden die Ansprüche von der Reservierung belastet und der Rest freigegeben; die Abrechnung erfolgt spätestens 14 Tage nach Belegungsende.

3.5 Die balearische Kurtaxe (Impuesto de Turismo Sostenible, „Ecotasa“) ist im Mietpreis nicht enthalten. Sie wird beim Online-Check-in nach der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung je Person, Nacht und Saison berechnet und per Kreditkarte bezahlt. Alle übrigen gesetzlich anfallenden Steuern sind im Mietpreis enthalten.

4 Rücktritt durch den Mieter vor Anreise / Stornokosten

4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Darüber hinaus besteht bei Verträgen über Ferienobjekte, die im Fernabsatz geschlossen wurden, nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB auch kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist. Dem Mieter wird durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung vor Anreise soll ausschließlich an den Vermieter gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

4.2 Der Vermieter kann im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjekts berücksichtigt sind:

a) bei einem Rücktritt bis 43 Tage vor Anreise 25 % des Gesamtpreises (entspricht der Anzahlung)

b) ab dem 42. Tag vor Anreise sowie bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung 90 % des Gesamtpreises

4.3 Im Falle der Geltendmachung pauschalierter Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 ist der Vermieter nicht verpflichtet, Nachweise bezüglich einer anderweitigen Belegung des Ferienobjekts im ursprünglich vereinbarten Vertragszeitraum zu erbringen. Es bleibt dem Mieter jedoch ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Mieter nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.

4.4 Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, wenn dieser höher ist.

4.5 In jedem Fall eines Rücktritts ist der Mieter berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese oder ihre mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarte wesentliche Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung des Ferienobjekts erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.

4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen.

5 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

5.1 Der Vermieter bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Mieter und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Ferienobjekts oder des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die Obliegenheiten des Mieters nach den Ziffern 7 und 8 dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Belegung des Ferienobjekts erlangt.

6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1 Nimmt der Mieter vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Mieters auf anteilige Rückerstattung.

6.2 Der Vermieter zahlt an den Mieter jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt, sowie ersparte Aufwendungen.

6.3 Dem Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass dieser Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.

6.4 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Ferienobjekt nicht enthalten, wird aber empfohlen.

7 Obliegenheiten des Mieters gegenüber dem Vermieter, Kündigung durch den Mieter

7.1 Mängel des Ferienobjekts selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind dem Vermieter oder dessen örtlichen Bevollmächtigten unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Ferienobjekts abzuhelfen.

7.2 Damit dem Mieter bei Schäden an dem Ferienobjekt oder seinen Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, solche Schäden dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten unverzüglich anzuzeigen, wenn sie beim Bezug oder später festgestellt werden — auch dann, wenn der Mieter sie nicht selbst verursacht hat, und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.

7.3 Wird der Aufenthalt im Ferienobjekt durch einen Mangel oder eine Störung erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragter eine ihm vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird.

8 Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter

8.1 Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter, unbeschadet seines Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

8.2 Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegeben wurden und die einen Zeitraum von 24 Stunden überschreiten, sind dem Vermieter anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung in Ziffer 8.1 entsprechend.

8.3 Der Mieter und seine Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln. Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

8.4 Der Mieter hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekt ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt wurden, genau zu befolgen. Dem Mieter ist es insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts vorzunehmen, insbesondere in die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen des Swimmingpools oder Schließeinrichtungen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Mieter, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.

8.5 Der Mieter ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz sowie zur Wasserversorgung, zu beachten.

8.6 Dem Mieter obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjekts, das vor der Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Die im Preis enthaltene Endreinigung umfasst nicht das Leeren des Geschirrspülers und nicht die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks oder der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberem Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird diese Reinigungszeit vom Vermieter berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Mieters ergeben, müssen vor Abreise an den Vermieter bezahlt werden und können mit der geleisteten Kaution verrechnet werden.

8.7 In der Villa Ventimar sind Haustiere nicht erlaubt. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben hierzu können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch den Vermieter rechtfertigen.

9 An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft

9.1 Das Ferienobjekt kann am Anreisetag zu dem in den Buchungsunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden, in der Regel ab 16:00 Uhr; die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.

9.2 Der Mieter teilt dem Vermieter die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.

9.3 Eine Verspätung hat der Mieter unverzüglich der in den Unterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Vermieter oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.

9.4 Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.

Diese Bedingungen sind in deutscher Sprache verfasst. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Stand: Oktober 2026